Sie fragen sich, ob trotz Gewährleistungspflicht eine Garantie für den Gebrauchtwagen sinnvoll ist?
Die Gewährleistungspflicht ist das gesetzlich geregelte Einstehen des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorhanden sind, sich aber erst später bemerkbar machen.
Kann der Verkäufer jedoch beweisen (z.B. durch TÜV Berichte, Zertifikate, Zustandsberichte usw.), dass der Mangel zum Zeitpunktes des Verkaufes nicht vorhanden war, muss er für dessen Beseitigung auch nicht einstehen.
Die Garantie ist ein Haltbarkeitsversprechen. Sie garantiert die Funktions fähigkeit eines Gutes innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach festgelegten Bedingungen. Sie haftet für die vom Garantieumfang umfassten Bauteile gerade auch dann, wenn der Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war und ein Einstehen des Händlers nicht zu erwarten ist.
Sie ist also unabhängig von ihrem Umfang und der Höhe ihrer Leistung eine sinnvolle Ergänzung zur Gewährleistung.
Eine interessante Übersicht an Garantiesystemen für den Autohandel bietet die WENA - Car Produkt GmbH
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1-3 Jahre Garantie auch auf Gebraucht-
und EU-Wagen


